Elementarschäden an Wohngebäuden: Staatliche Hilfe kein Ersatz für eine Versicherung – unbedingt alte Verträge prüfen

Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus Hitze und Dürre, heftige Unwetter, starke Stürme und sintflutartige Regenfälle: Der Klimawandel macht sich besonders in extremen Wetterlagen bemerkbar. Diese werden zunehmend zur Gefahr für Hausbesitzer und zur Herausforderung für die Versicherer.
500 Millionen Euro Schaden durch Starkregen und Hochwasser
Starkregen und Hochwasser haben nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) allein im vergangenen Jahr deutschlandweit Schäden in Höhe von 500 Millionen Euro an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben verursacht.
Eine halbe Milliarde Euro Gesamtschaden – und dennoch ist mehr als die Hälfte der Deutschen nicht gegen Elementarschäden versichert. Zu viele verlassen sich im Notfall auf staatliche Hilfen, berichtet der GDV. Doch diese sind kein Ersatz für eine Versicherung.
Elementarschäden: Staatliche Hilfe ersetzt kein zerstörtes Haus
Die Schäden durch Starkregen und Hochwasser gehen schnell in den fünfstelligen Eurobereich. Staatliche Soforthilfe ersetzen jedoch kein zerstörtes Haus.
Beispiel Hessen: Hier können Hausbesitzer im Schadensfall nur auf staatliche Unterstützung über die Soforthilfen hinaus setzen, wenn sie sich zuvor erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder diese ihnen nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist.
In welchem Umfang hessische Hausbesitzer im Notfall auf staatliche Unterstützung setzen können, ist derzeit unklar. Die Richtlinie zur Gewährung staatlicher Hilfen bei Elementarschäden ist im vergangenen Jahr ausgelaufen und laut GDV bislang nicht ersetzt worden.
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat die dortige Lage eindeutig formuliert: „Starkregen und Hochwasser können nicht verhindert werden. Für die Schäden an privaten Gebäuden haften (…) weder der Bund, noch das Land, noch die Gemeinden.“
Staatliche Soforthilfen bei Elementarschäden: Zahlenbeispiel aus Baden-Württemberg
An der Höhe der zugesicherten Soforthilfeleistungen in Baden-Württemberg können Hausbesitzer ablesen, warum sie um eine Versicherung nicht herumkommen: Die Soforthilfen betragen höchstens 500 Euro pro Person und maximal 2500 Euro pro Haushalt. Die Einkommensgrenze für Zuwendungen liegt dabei bei 25.600 Euro für Single-Haushalte und 51.200 Euro bei Verheirateten.
Es benötigt keine aufwändigen Berechnungen um zu erkennen, dass diese Summen nicht ausreichen, um ein von Starkregenereignissen oder Hochwasser teilweise oder vollständig zerstörtes Haus wieder aufzubauen.
Versicherungsschutz für Elementarschäden: Alte Verträge prüfen
Gerade Hausbesitzer mit Versicherungsverträgen, die über zehn Jahre alt sind, sollten ihre Unterlagen auf den Schutz im Fall von Elementarschäden prüfen. In diesen Verträgen ist der Schutz oft nicht enthalten und die Zahl der Unwetterereignisse hat sich im Zuge des Klimawandels spürbar erhöht. Auch Hausbesitzer mit jüngeren Verträgen sollten prüfen, ob Elementarschäden ausdrücklich Bestandteil der Police sind.
Unwetter, Starkregen, Hochwasser: Herausforderung für Versicherer
Auch für Versicherungen stellen Anzahl und Heftigkeit der Unwetter eine Herausforderung dar. Die Natur kann jederzeit zuschlagen – und dann kommt alles zusammen. Ein klar abgestimmtes Schadenmanagement und stichhaltige Notfallkonzepte entscheiden unter diesen schwierigen Bedingungen nicht nur über einen reibungslosen Ablauf in der gesamten Prozesskette, sondern auch unmittelbar die Kundenzufriedenheit. Dort ist der emotionale Leidensdruck schließlich am größten.
EXCON ist genau auf diese Situationen vorbereitet: Mit ihrem deutschlandweit aufgestellten Netzwerk aus Sachverständigen und Handwerkern ist die EXCON Insurance Services GmbH die Task Force, die Versicherer bei Kumulschäden brauchen.
Die bundesweite Koordination der Masse an Schadenmeldungen sowie die Steuerung eines flächendeckenden Netzes erfahrener und in einem ständigen Prozess des Qualitätsmanagements handverlesener Sachverständiger vor Ort bildet eine schlagkräftige Einheit, mit der EXCON das Schadenmanagement der Versicherungen nahtlos übernimmt bzw. ergänzt.
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Starkregenereignisse nach Bundesländern: Zahlen und Fakten
Der GDV hat im Juli eine Aufstellung nach Bundesländern veröffentlicht, in der unter anderem die Gesamtsumme der Schäden durch Starkregen im Jahr 2018, der höchste Schaden an einem Einfamilienhaus zwischen 2002 und 2017 sowie der Anteil der versicherten Wohngebäude (Schätzung für 2018) pro Bundesland genannt werden.
Schäden durch Starkregen in Baden-Württemberg:
- Gesamtsumme 2018: 104 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 600.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 94 Prozent
Schäden durch Starkregen in Bayern:
- Gesamtsumme 2018: 50 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 703.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 34 Prozent
Schäden durch Starkregen in Berlin:
- Gesamtsumme 2018: 5 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 91.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 36 Prozent
Schäden durch Starkregen in Bremen:
- Gesamtsumme 2018: 2 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 35.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 21 Prozent
Schäden durch Starkregen in Brandenburg:
- Gesamtsumme 2018: 3 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 187.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 34 Prozent
Schäden durch Starkregen in Hamburg:
- Gesamtsumme 2018: 17 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 163.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 24 Prozent
Schäden durch Starkregen in Hessen:
- Gesamtsumme 2018: 42 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 80.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 39 Prozent
Schäden durch Starkregen in Mecklenburg-Vorpommern
- Gesamtsumme 2018: 2 Mio. Euro
- : 40.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 25 Prozent
Schäden durch Starkregen in Niedersachsen:
- Gesamtsumme 2018: 22 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 183.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 22 Prozent
Schäden durch Starkregen in Nordrhein-Westfalen:
- Gesamtsumme 2018: 124 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 467.789 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 43 Prozent
Schäden durch Starkregen in Rheinland-Pfalz:
- Gesamtsumme 2018: 55 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 150.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 33 Prozent
Schäden durch Starkregen im Saarland:
- Gesamtsumme 2018: 22 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 60.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 32 Prozent
Schäden durch Starkregen in Sachsen:
- Gesamtsumme 2018: 11 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 400.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 47 Prozent
Schäden durch Starkregen in Sachsen-Anhalt:
- Gesamtsumme 2018: 8 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 306.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 44 Prozent
Schäden durch Starkregen in Schleswig-Holstein:
- Gesamtsumme 2018: 8 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 102.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 27 Prozent
Schäden durch Starkregen in Thüringen:
- Gesamtsumme 2018: 3 Mio. Euro
- Höchster Schaden an einem Einfamilienhaus: 316.000 Euro
- Anteil versicherter Wohngebäude: 47 Prozent
In einer bayerischen Gemeinde ist es übrigens besonders nass: Aschau im Chiemgau hält mit 115 Stunden Starkregen laut GDV den bundesweiten Rekord. Nirgends sonst hat es seit 2001 mehr Starkregenstunden gegeben, heißt es.
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