Expertenbasierte Angebots- und Belegprüfung
Gerade im Bereich der Sach- und Haftpflichtversicherung sind Schadensachbearbeiter im Innendienst häufig mit Kostenvoranschlägen und Rechnungen unterschiedlichster Herkunft konfrontiert. So kann ad-hoc nicht beurteilt werden, ob z.B. die geforderten Instandsetzungskosten für ein schmiedeeisernes Gartentor angemessen sind oder wie hoch der Zeitwert eines beschädigten Fahrrads ist.
Durch eine standardisierte Prüfung von Angeboten und Rechnungen bei Sach-, Haftpflicht- und Kraftfahrt-Anprallschäden erhält der Sachbearbeiter zeitnah eine sachverständige Bewertung hinsichtlich der Angemessenheit von Forderungen. Hierdurch kann die Bewertungs- und Bearbeitungsqualität vor allem bei kleinen und mittleren Schäden optimiert werden.
Alle Positionen werden fachlich dem Grunde und der Höhe nach geprüft. Durch den Vergleich mit ortsüblichen Konditionen bietet unsere Belegprüfung ein Potential zur Schadensreduzierung. Anhand der strukturierten Dokumentation lassen sich Rechnungskürzungen qualifiziert begründen, z.B. durch Ermittlung des Zeitwerts bei Haftpflichtschäden.
Auf Wunsch können auch Herstellerrecherchen, die Einholung von Vergleichsangeboten sowie telefonische Verhandlungen mit Versicherungsnehmern bzw. Anspruchstellern im Leistungsumfang der Belegprüfung inkludiert werden. Dies ermöglicht dem Sachbearbeiter, den Schadenfall anhand des Prüfberichts fallabschließend zu regulieren.
Unsere Leistungen im Überblick
- Unverzügliche Erstellung eines strukturierten Prüfungsberichts (innerhalb von drei Werktagen)
- Ermittlung des Zeitwerts bei Haftpflichtschäden
- Bearbeitungsqualität durch ausschließlichen Einsatz von sachverständigen Experten für Sach- und Haftpflichtschäden
- Zugriff auf Erfahrungswerte des Sachverständigennetzwerks zur Erhöhung der Bearbeitungseffizienz
- Herstellerrecherchen
- Einholung von Vergleichsangeboten
- telefonisch vorverhandelte Regulierungsempfehlungen
Sollten unsere sachverständigen Mitarbeiter bei der Belegprüfung oder den telefonischen Verhandlungen bzw. Recherchen Kenntnis von Umständen erlangen, die zuvor nicht bekannt waren und die eine Vor-Ort-Besichtigung des Schadens sinnvoller erscheinen lassen als eine reine Prüfung von Belegen, so erfolgt umgehend eine Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter. So kann die weitere Vorgehensweise bei der Regulierung des Schadenfalles unter Berücksichtigung aller vorliegenden Fakten gemeinsam abgestimmt werden.